Ratenzahlung mit Sparvorteil dank Leasing
Ein neues Fahrrad, eBike, Lastenrad, Kinderrad oder Faltrad kann heute – sofern einE ArbeitgeberIn das anbietet – auch geleast werden. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Steuervorteile, die mit speziellen Vorteilsrechnern vorab individuell berechnet werden können. Am attraktivsten am Leasing ist jedoch der monatliche Abzug auf dem Gehaltszettel der faktisch eine Ratenzahlung über 36 Monate ermöglicht. Da das Leasing dank der Ratenzahlung eine Bindungsmöglichkeit der ArbeitgeberInnen zu ihren Angestellten ist, sollte vorher überlegt werden, ob weitere 3 Jahre am gleichen Arbeitsplatz noch denkbar sind. Fahrräder die im Sonderpreis angeboten werden (Auslaufmodelle, etc.) können zwar auch geleast werden („DoppelsparerIn“), sind aber immer 6% teurer als der Streichpreis es angibt. Das liegt daran, dass die Leasing-Firmen ihren Profit auch dank Abzügen bei den Radläden erwirtschaften.
Wer Leasing-PartnerIn bei der eigenen Arbeit ist, muss erfragt werden. Schon mancheR ArbeitgeberIn hat das Leasing-Unternehmen mit den angeblichen „SuperDuper-Konditionen“ gewechselt weil hinter viele Probleme auftraten. Wir arbeiten bisher mit folgenden etablierten Leasing-AnbieterInnen zusammen:
Jobrad in Freiburg, das Original bzw. die „Erfinder“ des Fahrradleasing in Deutschland
BusinessBike in Neustadt an der Aisch
mein-dienstrad in Oldenburg, manchmal auch unter Baron Mobility bekannt
Deutsche Dienstrad in Schweinfurt
Wir warten noch auf die „Deutsche-JobBike-Dienstrad-Leasing-Company“….
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